Größe: 8,5 x 5,4 cm
Material (Organspendeausweis): Hartplastik
Material (Hülle): Papier
Farbe: weiß, gelb, blau, rot
Organ –und Gewebespende: kurz und knapp
Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken Menschen und Menschen mit Behinderung die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich Menschen zu Lebzeiten bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden. Wir bitten Sie daher: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende und treffen Sie Ihre ganz persönliche Entscheidung und dokumentieren Sie diese!
Voraussetzungen
Eine Entnahme ist – vorausgesetzt, eine Zustimmung liegt vor – nur zulässig, wenn der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) festgestellt wird. Für eine Gewebeentnahme reicht es aus, wenn der Herz-Kreislauf-Stillstand mehr als drei Stunden zurückliegt.
Altersgrenzen
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann die Einwilligung in die Entnahme ohne Zustimmung bzw. eines Erziehungsberechtigten zur Organ- und/oder Gewebespende erklärt werden. Bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann einer Spende widersprochen werden. Eine feste Altershöchstgrenze für eine Organspende gibt es nicht. Entscheidend ist der tatsächliche biologische Zustand der Organe. Grundsätzlich werden alle Organe und Gewebe vor einer Transplantation untersucht. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie sich jetzt ärztlich untersuchen lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und/oder Gewebe spenden möchten.
Sie können folgende Organe Spenden
Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm.
Sie können folgende Gewebe spenden
Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden. Gewebe werden – anders als Organe – in der Regel nicht direkt übertragen. Sie können in Gewebebanken konserviert und zwischengelagert werden, bis sich eine geeignete Empfängerin bzw. ein geeigneter Empfänger gefunden hat.
Ihre Entscheidung dokumentieren
Folgende Möglichkeiten haben Sie zur Dokumentation Ihrer Entscheidung:
Organspenderegister
Die Dokumentation Ihrer Entscheidung ist ganz einfach. Tragen Sie sich unter www.organspende-register.de in das Organspenderegister ein. Ihre Daten sind dort sicher. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre im Register gespeicherten Daten, um Ihren Eintrag zu ändern. Sie können Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende dokumentieren. Alternativ zum Register können Sie Ihre Entscheidung auch in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festhalten.
Organspendeausweis
Mit dem Organspendeausweis stellen Sie sicher, dass Ihr eigener Wille umgesetzt wird. Sollten Sie Ihre Entscheidung ändern wollen, entsorgen Sie daher einfach den Ausweis und füllen Sie einen neuen aus. Mit der Dokumentation Ihrer Entscheidung können Sie auch Ihre Angehörigen entlasten. Denn ohne einen dokumentierten Willen müssen die Angehörigen nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Lässt sich der mutmaßliche Wille nicht feststellen, werden sie gebeten, nach ihrer eigenen Auffassung zu entscheiden.
Auf der Rückseite des Ausweises werden Ihnen fünf Möglichkeiten zur Entscheidung angeboten. Bitte Kreuzen Sie nur eine der fünf verschiedenen Erklärungsmöglichkeiten an.
Infotelefon Organspende
Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Weitere Fragen & Informationen
Sie können Ihre Fragen per E-Mail unter organspende@bzga.de an die BZgA senden. Informationen im Internet finden Sie unter www.organspende-info.de. Außerdem können Sie sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt beraten lassen.
Alle Infos zur Mottowoche Organspende des 1. FC Nürnberg finden Sie unter https://unserclub.de/organspende.